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Zahnarzt Dr.med.dent. Eric Becker
Dr.med.dent. Eric Becker
Tel.: (0228) 64 97 38
E-Mail: team@praxisdrbecker.de

Die Zahnarztpraxis Dr. med. dent. Eric Becker befindet sich in Bonn-Lessenich/Meßdorf.

Wir verfügen über praxiseigene PKW-Parkplätze, Sie erreichen uns aber auch bequem mit öffentlichen Verkehrsmitteln:

Bonn Hauptbahnhof -> Duisdorf Bahnhof -> danach mit den Buslinien 610, 611 oder 630 bis Ermlandstraße.

Die Buslinien 610 und 611 fahren auch direkt vom Hauptbahnhof ab.


Zahnarzt Dr.med.dent. Eric Becker


Meßdorfer Str. 187
53123 Bonn
Tel.: (0228) 64 97 38
Fax: (0228) 74 74 77
E-Mail: team@praxisdrbecker.de


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Gesundheitsnews



Das ändert sich 2025 beim Zahnarzt
Amalgamverbot ab dem 1. Januar 2025

Die wichtigste Änderung im Bereich der Zahnmedizin im laufenden Jahr ist das Amalgamverbot. Seit dem 1. Januar 2025 gilt in der Europäischen Union ein Verbot für Zahnfüllungen aus Amalgam. Das Verbot wurde erlassen, um in der Zahnmedizin den Weg für Alternativen zu den quecksilberhaltigen Füllungen frei zu machen.

Rückgang von Amalgamfüllungen in Deutschland Laut Angaben der Bundeszahnärztekammer ist der Anteil an Amalgamfüllungen in den letzten Jahren stark zurückgegangen. In den alten Bundesländern lag er in 2023 bei rund 4,1 Prozent, in den neuen Bundesländern bei etwa 1,5 Prozent. Im April 2024 bestand nur noch jede 33. Zahnfüllung aus dem quecksilberhaltigen Amalgam.

Abbau von Gesundheitsrisiken Das Tragen von Amalgamfüllungen selbst ist nur mit geringen Gesundheitsrisiken verbunden. Die Gefahr von Quecksilbervergiftungen liegt in der Verarbeitung, denn beim Einsetzen und Entfernen von Amalgamfüllungen werden Dämpfe des Schwermetalls freigesetzt, die für den menschlichen Organismus besonders schädlich sind, wenn sie eingeatmet werden.

Ausnahmen und Übergangsfristen Die neue Regelung betrifft nicht alle EU-Länder. Wo alternative Materialien für Zahnfüllungen von den Krankenkassen nicht ausreichend erstattet werden, ist die Verwendung von Amalgam noch bis zum 30. Juni 2026 gestattet. Bis Ende des Jahres 2029 muss die EU-Kommission dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat einen Bericht vorlegen, ob eine Weiterführung dieser Ausnahmen gestattet werden kann.

Zahnärzte können in Ausnahmefällen zudem entscheiden, ob eine Behandlung mit Amalgam trotz des Verbots weiterhin notwendig ist. Maßgeblich ist dafür die individuelle Situation von Patientinnen und Patienten, zum Beispiel wenn bestimmte Allergien vorliegen.

Alternativen zu Amalgam Für gesetzlich Versicherte in Deutschland kommen ab 2025 als kostenfreie Alternativen zahnfarbene Füllungen aus Kunststoff - sogenannte Komposite - zum Einsatz, und zwar sowohl für Frontzähne als auch für Seitenzähne. Sie haben sich in der Praxis vor allem für Schwangere, stillende Mütter und Kinder unter 15 Jahren bewährt und waren für diese bereits seit 2018 eine gängige Kassenleistung. Diese spezielle Leistung entfällt ab dem 1. Januar 2025. Vorhandene Amalgamfüllungen, die vollständig intakt sind, müssen allerdings nicht entfernt werden, da sie laut Angaben von Wissenschaftlern keine Gefahr darstellen.

Kritik am Amalgamverbot Kompositfüllungen, die von den Krankenkassen bezahlt werden, sind nicht so widerstandsfähig und lange haltbar wie Amalgamfüllungen. Besseres Material steht für gesetzlich Versicherte nur bei eigener Zuzahlung zur Verfügung. Deshalb wurde von verschiedenen Seiten kritisiert, dass Menschen mit geringem Einkommen damit konfrontiert werden, dass ihre Füllungen in Zukunft schneller defekt sein werden und häufiger einer Erneuerung bedürfen.

Rauchen schadet der Mundgesundheit
Neuer Infoflyer für Raucherinnen und Raucher

Das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) informieren mit einem neuen Flyer gemeinsam zum Thema „Rauchen und Mundgesundheit“. Der Flyer zeigt Raucherinnen und Rauchern die Risiken für ihre Mundgesundheit und die Vorteile des Nichtrauchens auf. Außerdem enthält er hilfreiche Informationen zu einem Rauchstopp. Raucherinnen und Raucher können den Flyer online beim DKFZ und der BZÄK abrufen.

Die Mundhöhle ist ein Tor zum Körper. Der Rauch jeder einzelnen Zigarette – und damit auch die gesundheitsschädlichen Inhaltsstoffe – passiert dieses Tor, lagert sich auf Zähnen, Zunge und Mundschleimhaut ab und hat dadurch großen Einfluss auf die Mundgesundheit. Viele Erkrankungen im Mundraum treten bei Rauchenden häufiger auf und zahnärztliche Behandlungen sind deutlich weniger erfolgreich. „So haben Raucherinnen und Raucher ein bis zu sechsfach erhöhtes Erkrankungsrisiko für Krebs im Mundraum und sie leiden wesentlich häufiger unter entzündlichen Veränderungen des Zahnhalteapparates, an sogenannten Parodontalerkrankungen“, so Prof. Dr. Christoph Benz, Präsident der Bundeszahnärztekammer. „Kurz gesagt: Rauchen schadet der Mundgesundheit!“

Nach einem Rauchstopp gehen Zahnverfärbungen deutlich zurück. Geschmacks- und Geruchssinn verbessern sich und bestehender Mundgeruch nimmt ab. Das Risiko für Karies, Parodontitis und Zahnverlust sinkt deutlich. Rauchfrei heilen Wunden im Mund besser und Implantate heilen erfolgreicher in den Kiefer ein. „Wer mit dem Rauchen aufhört, senkt das Risiko, an Mundkrebs zu erkranken“, sagt Prof. Dr. Ute Mons, Leiterin der Abteilung Primäre Krebsprävention des Deutschen Krebsforschungszentrums. „Nach fünf rauchfreien Jahren hat es sich halbiert.“ Rauchstopp lohnt sich!

Mit dem Rauchen aufzuhören, verbessert nicht nur die Mundgesundheit, sondern erhöht die Lebensqualität und senkt das Risiko für verschiedene Krebsarten, vor allem Lungenkrebs, Herz-Kreislauferkrankungen und eine chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD). Exrauchende fühlen sich körperlich insgesamt wohler und leistungsfähiger.

Der Infoflyer ist online abrufbar unter „Rauchfrei für Ihre Mundgesundheit“: https://www.dkfz.de/de/krebspraevention/Downloads/pdf/Infografiken_und_Faltblaetter/2024_Faltblatt_Rauchfrei-fuer-Ihre-Mundgesundheit.pdf
https://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/presse/rauchen_mundgesundheit_faltblatt.pdf

Ausführliche Informationen zu Rauchen und Mundgesundheit finden Sie unter: https://www.dkfz.de/de/krebspraevention/Downloads/pdf/FzR/FzR_2024_Rauchen-und-Mundgesundheit.pdf
https://www.bzaek.de/praevention/rauchen-und-mundgesundheit.html

Europäischer Gerichtshof erlaubt Mitgliedsstaaten Verbot von Fremdinvestoren
Letztes Argument der Betreiber von investorengetriebenen zahnärztlichen MVZ erledigt sich

Ob Rechtsanwaltskanzlei, Arzt- oder Zahnarztpraxis – Finanzinvestoren haben Freiberuflerpraxen als Renditeobjekte ausgemacht. Dabei steht es außer Frage, dass das erklärte Ziel eines Finanzinvestors – die Gewinnmaximierung – Einfluss auf die Organisation und die Tätigkeit einer Freiberufler-Gesellschaft haben kann. Überzogene Renditeerwartungen führen oft dazu, dass die Interessen der Mandanten, Kunden oder gar Patienten hintenangestellt werden, um die Gewinne zu steigern.

Aus diesem Grund hat sich der deutsche Gesetzgeber entschlossen, Rechtsanwaltsgesellschaften einem Fremdbesitzverbot zu unterwerfen. Dieses untersagt es der Anwaltschaft, reine Kapitalinvestoren in ihre Kanzleien zu holen. Damit soll die anwaltliche Unabhängigkeit gestärkt und die anwaltliche Berufsausübung vor Einflussnahme von Investoren auf die Mandatsführung und -auswahl unter Rentabilitätsgesichts-punkten geschützt werden.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat diese Regelung nun einer kritischen Prüfung unterzogen. In seinem mit Spannung erwarteten Urteil vom 19.12.2024 (C-295/23) hat das Gericht jetzt festgehalten:

Ein Mitgliedstaat darf die Beteiligung reiner Finanzinvestoren am Kapital einer Rechtsanwaltsgesellschaft verbieten. Eine solche Beschränkung der Niederlassungsfreiheit und des freien Kapitalverkehrs sei durch das Ziel gerechtfertigt, zu gewährleisten, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ihren Beruf unabhängig und unter Beachtung ihrer Berufs- und Standespflichten ausüben könnten, so das Gericht.

Damit stützt der EuGH die auch von der Zahnärzteschaft wiederholt erhobene Forderung, auch den Schutz der Patientinnen und Patienten vor der Einflussnahme durch Finanzinvestoren gesetzlich sicherzustellen.

Dazu sagte der Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Konstantin v. Laffert: „Es ist und bleibt ein nicht zu erklärender Widerspruch: Zur Sicherung der anwaltlichen Unabhängigkeit hat der Gesetzgeber Regeln geschaffen, aber dort, wo es um unser höchstes Gut Gesundheit geht, lässt sich die Politik von der irrigen Hoffnung tragen, der Markt würde es schon richten.“

Der Vorstandsvorsitzende der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Martin Hendges, sagte: „Der Einwand mancher Politiker und Investoren, eine Reglementierung der Investorenbeteiligung an Zahnarztpraxen sei verfassungs- oder europarechtswidrig, ist mit der Entscheidung des EuGH nun endgültig vom Tisch. Wir fordern die Parteien der zukünftigen Regierungskoalition erneut auf: Nehmen Sie endlich den Schutz der Patientinnen und Patienten in Ihre Programme auf und schützen Sie die zahnärztliche Unabhängigkeit durch Regulierung der Investoren in der Zahnheilkunde!“

Die BZÄK und die KZBV haben dazu Vorschläge aus dem Bereich des SGB V und des Zahnheilkundegesetzes auf den Tisch gelegt. Nun wird es Zeit, endlich zu handeln, um den Patientenschutz und die gewachsenen Strukturen eines der besten zahnmedizinischen Versorgungssysteme der Welt nicht weiter mit Füßen zu treten.

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Gingivitis


Zahnfleischentzündung. Die infektiöse Gingivitis durch bakterielle Entzündung als Folge mangelnder Mundhygiene kommt am häufigsten vor.
Gerötetes und geschwollenes Zahnfleisch, das bei mechanischer Beanspruchung zu bluten beginnt, sowie ein unangenehmer Mundgeruch/-geschmack sind deutliche Anzeichen für eine Gingivitis.



Professionelle Zahnreinigung (PZR)


Die professionelle Zahnreinigung (oft abgekürzt mit 'PZR') gehört zu den Maßnahmen der Prophylaxe (Prophylaxe = Vorbeugung, Verhütung). Durch die professionelle Zahnreinigung kann gegen Karies und Zahnbetterkrankungen vorgebeugt werden. Außerdem kann die PZR zur längeren Lebensdauer von Füllungen und Zahnersatz beitragen. Der Umfang der professionellen Zahnreinigung wird für jeden Patienten individuell festgelegt.

Die professionelle Zahnreinigung heißt deswegen "professionell", weil sie nicht durch den Patienten selbst geleistet werden kann. Bei der professionellen Zahnreinigung werden zum Beispiel auch schwer zugängliche Stellen wie Zahnzwischenräume gereinigt. Die PZR ist eine Intensivreinigung des Gebisses, die entweder durch den Zahnarzt oder durch eine hierfür ausgebildete Fachkraft durchgeführt wird, zum Beispiel durch die Zahnmedizinische Prophylaxeassistentin. Im Rahmen der professionellen Zahnreinigung können Leistungen durchgeführt werden wie: Entfernen von Belägen auf den Zahnoberflächen, in den Zahnzwischenräumen und in den Zahntaschen mit speziellen Instrumenten, Ultraschall- und Lasertechnik, Politur der gereinigten Zahnflächen, Beratung zur optimalen Zahn- und Zahnfleischpflege, Reinigung von Zahnersatz, und anderes.

Die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung können, je nach Aufwand und Umfang, unterschiedlich hoch sein. Sie werden in der Regel für privat Krankenversicherte übernommen, während gesetzlich Krankenversicherte die Kosten selbst tragen müssen.



Einlagefüllungen


= indirekte Füllungen; So genannte Einlagefüllungen (Inlays) werden aus Gold oder Keramik passgenau hergestellt. Inlays werden nicht direkt im Mund, sondern indirekt – beispielsweise über einen vorher genommenen Abdruck – in einem Labor oder in der Praxis angefertigt.



Veneers


Verblendschalen aus Keramik für die sichtbaren Zahnflächen in vorderen Bereich. Sie werden mit moderner Klebetechnik, die man auch als Adhäsionstechnik bezeichnet, an der Zahnhartsubstanz befestigt, nachdem diese gereinigt und nur minimal abgeschliffen wurden. Veneers können in einigen Bereichen die Anfertigung einer Krone ersetzen und werden aufgrund der positiven Langzeitresultate als wissenschaftlich anerkannte Therapieform bezeichnet.



Gnathologie


Lehre vom Kiefer



Analgosedierung


Schmerzausschaltung durch Medikamentengabe mit schmerzstillender und beruhigender Wirkung.



Prämedikation


Medikamentengabe vor einem (operativen) Eingriff



Angst- und Hypnosetherapie


In der Hypnose versetzt der Arzt/Therapeut den Patienten in einen Entspannungszustand (Trance), in dem das Unterbewusstsein in den Vordergrund tritt. Die medizinische Hypnose ist eine wissenschaftlich anerkannte Methode und unterscheidet sich von der "Bühnen-Hypnose"; sie hat nichts mit Aberglauben oder "Zauberei" zu tun. Der Patient ist in der Trance keinesfalls dem Arzt/Therapeuten hilflos ausgeliefert oder wird gar zu einem willenlosen Werkzeug, sondern kann sich jederzeit selber wieder aus dieser Situation zurückziehen. Die medizinische Hypnose kommt zum Bespiel bei der Behandlung von Ängsten, Depressionen und Schmerzen zum Einsatz.



NLP (Neurolinguistisches Programmieren)


Das Neurolinguistische Programmieren (kurz: NLP) ist ein Modell, das die Interaktion zwischen Gehirn und Sprache zugrunde legt. Unter dem Begriff NLP werden verschiedene psychologische Kommunikations- und Veränderungstechniken zusammengefasst, die sich u. a. auch gut als Entspannungstechnik einsetzen lassen. Eine der bekanntesten Methoden hierbei ist das "Ankern", bei dem eine bestimmte Reaktion mit einem Reiz bewusst gekoppelt wird. Durch ein Wort, ein Bild, eine Berührung, einen Geschmack oder einen Geruch wird eine positive Assoziation (z. B. Entspannung) hervorgerufen. Einige NLP-Techniken können somit bei Angst- und Phobiepatienten unterstützend angewandt werden.



Endodontie


Endodontie oder auch Endodontologie ist die Teilwissenschaft der Zahnheilkunde, welche sich mit der Prävention, Diagnose und Therapie der Erkrankungen des Zahnmarkes beschäftigt.

Die häufigste Therapieform der Endodontie ist die Wurzelkanalbehandlung. Falls der Zahnschmelz beschädigt wird, z.B. durch Karies oder einen Unfall, kann dies eine bakterielle Entzündung des innenliegenden Zahnnervs nach sich ziehen. Durch die Wurzelkanalbehandlung werden die Gewebereste des infizierten Nervs sowie die aktiven Keime aus dem Wurzelkanalsystem entfernt. Anschließend wird der betroffene Zahn versiegelt, um einen erneuten Befall zu verhindern.

Die Endodontie gibt es schon sehr lange und hat sich in der Zahnheilkunde fest etabliert.



Gerontostomatologie


auch: Gerostomatologie. Alterszahnheilkunde. Besonderheiten der Patientengruppe "alte Menschen" machen angepasste Therapie- und Behandlungsformen notwendig. Oftmals starke Abweichungen zwischen biologischem und kalendarischem Alter erfordern einen individuellen Umgang mit älteren Patienten. Dazu gehört eine richtige Einschätzung des sozialen Umfeldes ebenso wie der psychischen Situation des zu Behandelnden. Problematisch ist das besonders mangelhafte Vorsorgebewusstsein älterer Menschen im Vergleich zu jüngeren Altersgruppen. Dazu gehört auch das unregelmäßige Aufsuchen des Zahnarztes, was in Verbindung mit der zunehmenden Anfälligkeit des gesamten Kauapparates oft zu schweren und nachhaltigen Beeinträchtigungen der Lebensqualität führen kann.



Airflow-Geräte


Pulver-Strahl-Geräte, mittels derer Verfärbungen an den sichtbaren Zahnflächen entfernt werden können, ohne dass der Zahnschmelz angegriffen wird.

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